Dienstag, den 08. Juli 2008 um 22:47 Uhr

Amtsblatt oder Zentralorgan des Landrats?

von  C. Repkewitz
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In der letzten Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises vom 5. Juli 2008 (Ausgabe 10) bezieht Landrat Rydzewski Stellung zum Bauvorhaben Schloss Löbichau. Dabei hat das Kreisoberhaupt aus Sicht des SPD-Kreisverbandes erneut gegen die Neutralitätspflicht des kreislichen Informationsblattes verstoßen. Denn obwohl Rydzewski das Landratsamt gern als einzig korrekte und umfassende Informationsquelle anpreist, ist in dem Bericht, der auch die Kreistagssitzung vom 25. Juni umfasst, mit keiner Silbe der Antrag von drei Kreistagsmitgliedern zu diesem Sachverhalt erläutert. Stattdessen diffamiert er die „drei Antragsteller“, in dem er sie als Verhinderer der Maßnahme hinstellt. Die berechtigten haushaltsrechtlichen Bedenken wurden nicht einmal genannt. Er kommt damit gerade nicht der allgemeinen Informationspflicht nach, sondern informiert die Bevölkerung einseitig und wertend.

Es stellt sich die Frage, ob man im Landkreis das Amtsblatt noch als allgemeine Informationsquelle für die Bevölkerung oder als Zentralorgan des Landrats begreift. Es gehört zum guten politischen Ton und auch zur bereits genannten Neutralitätspflicht, bei Berichten über politische Debatten im Kreistag wirklich umfassend zu berichten, zumal wenn es sich um ein Amtsblatt handelt und der Amtsträger Landrat selbst als Autor genannt ist.

Nicht selten beklagt der Landrat eine einseitige Darstellung seitens der genannten Medien. Gerade diese betreibt das Kreisoberhaupt aber mit den Veröffentlichungen im Amtsblatt selbst. Gleichzeitig diffamiert er damit die mit einem öffentlichen Auftrag ausgestatteten Kreistagsmitglieder, die auf der Grundlage anderer Positionen ihr legitimes und verbrieftes Antrags- und Rederecht ausüben.

Hielte Rydzewski die Äußerungen der genannten Medien tatsächlich für falsch und ließe sich das auch entsprechend belegen, könnte er einen Gegendarstellungsanspruch nach dem Thüringer Pressegesetz durchsetzen. Da der Landrat die Medien aber namentlich im letzten Amtsblatt gar nicht benennt, kann es ihm nur um eine Stimmungsmache gegen die Medien und letztlich auch die zitierten „drei Kreistagsmitglieder“ gehen. Das ist nicht das, was die SPD unter Meinungs- und Pressefreiheit versteht.

Das Amtsblatt dient der Bevölkerung des Landkreises als Informationsmittel und es ist nicht hinnehmbar, wenn aufgrund persönlicher Differenzen eines Amtsträgers mit bestimmten Medien oder Personen die politische Neutralität dieses Druckwerks verletzt wird. Der SPD-Kreisverband fordert den Landrat auf, das Amtsblatt nicht länger für einseitige und wertende Äußerungen gegen bestimmten Medien und Personen zu nutzen und im Falle einer falschen Tatsachenbehauptung die rechtlichen Möglichkeiten des Thüringer Pressegesetzes zu nutzen.

Gleichzeitig werden sich führende Mitglieder der SPD-Kreistagsfraktion um eine sachliche und inhaltlich korrekte Veröffentlichung des Sachverhalts im genannten Amtsblatt bemühen. Schließlich sehen die Sozialdemokraten das Recht der Nutzung des Amtsblatts für sachbezogene Veröffentlichungen nicht nur beim Landrat, sondern bei jedem Kreistagsmitglied.

Christian Repkewitz
SPD-Kreisvorstand

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