Freitag, den 08. Februar 2008 um 00:05 Uhr

Jusos beschäftigten sich mit Leitbild-Entwurf

von  Juso Kreisvorstand
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Ergänzungsvorschläge werden eingereicht

Zum aktuell in der Diskussion befindlichen Leitbild-Entwurf der Stadt Altenburg informierten sich die jungen Sozialdemokraten des Landkreises am vergangenen Freitag. Stadtratsmitglied Torsten Rist und Christian Repkewitz, die beide an der Erstellung des Entwurfs mitgewirkt hatten, standen den Mitgliedern Rede und Antwort.

 

Die Jusos verständigten sich darauf, sich aktiv am Diskussionsprozess zu beteiligen und selbst Ergänzungsvorschläge einzureichen. So schlagen die jungen Sozialdemokraten dem Stadtrat vor, auch die Verantwortung von Grundstückseigentümern im Leitbild-Entwurf zu verankern. Schließlich soll das Leitbild künftig nicht nur für den Stadtrat und die Verwaltung, sondern auch für die Einwohnerschaft als Richtschnur dienen. Dazu Annett Kügler, stellvertretende Kreisvorsitzende der Jusos: „Wenn Altenburg mit seinen Pfunden Geschichte und Architektur wuchern will, müssen auch Grundstückseigentümer ihren Anteil leisten. Was nützt es, wenn sich die Verantwortungsträger in Verwaltung und Stadtrat bemühen, die Innenstadt aufzuwerten, wenn bestimmte Eigentümer ihre Gebäude und Grundstücke verwahrlosen lassen? Es muss auch im Interesse von ihnen sein, dass Altenburg sich reizvoll präsentiert“.

Die verschiedenen Vorschläge sollen in den nächsten Tagen der Stadtverwaltung übergeben werden.


Juso-Kreisvorstand
Altenburger Land

Unsere Vorschläge für das Leitbild:
Einfügen eines neuen Leitsatzes auf Seite 16, Punkt 2 (nach dem ersten Anstrich):
- gemeinsame Bemühungen von Stadt und Eigentümern zur Aufwertung des Stadtbildes (Fassadengestaltung, Begrünung von Brachflächen, ...)
 
Einfügen eines neuen Leitsatzes auf Seite 17, Punkt 5 :
- Verpflichtung der Grundstückseigentümer zum Erhalt bzw. der Erhöhung der Attraktivität des Stadtbildes (Aufwertung von Brachflächen z.B. durch bürgerschaftliches Engagement, gemeinsame Bemühungen zur Vermeidung von Verunreinigungen auf den Straßen und Plätzen, ...)
 
Ergänzung des Leitsatzes 2 auf Seite 17, Punkt 5:
- Teilhabe der Einwohner an den öffentlichen Ressourcen (insbesondere kostenfreie Nutzung von Sportstätten für Trainingsbetrieb der Vereine; sozial verträgliche Eintrittspreise für die öffentliche Einrichtungen, ...)

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