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Montag, den 28. Oktober 2013 um 21:01 Uhr

SPD lehnt Forderung nach Doppelhaushalt 2014/2015 ab – Einnahmenplanung für 2015 wegen fehlender Angaben zu Schlüsselzuweisungen des Freistaates nicht möglich

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Die SPD in Altenburg lehnt die Forderung der CDU-Fraktion nach der Erstellung eines Doppelhaushalts der Stadt Altenburg für die Jahre 2014/2015 ab. „Ein Doppelhaushalt 2014/2015 ist zwar grundsätzlich möglich, jedoch übersieht die CDU bei ihrer Forderung, dass wichtige finanzielle Eckwerte für 2015 noch nicht feststehen und somit das Ansinnen bereits von Anfang an unseriös ist" begründet der Vorsitzende Norman Müller die Position der Genossen. Derzeit existieren seitens des Freistaates keinerlei verlässliche Angaben darüber, in welchem Umfang die Stadt Altenburg im Jahr 2015 Schlüsselzuweisungen vom Land Thüringen erwarten kann. Diese für die Einnahmeplanungen der Stadt Altenburg wesentliche Information wird vermutlich erst mit der Aufstellung des Landeshaushaltes für 2015 vorliegen. Bis dahin kann nur geraten werden, welche Zahlungen die Stadt Altenburg erhält. „Für die Aufstellung eines seriösen Haushaltes ist es nach § 7 Abs. 1 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung jedoch notwendig, dass die Einnahmen zumindest sorgfältig geschätzt werden können. Dies ist derzeit für 2015 nicht möglich" bekräftigt Müller die Ablehnung.

Auch der Vorwurf der verspäteten Haushaltsvorlage in 2013 kann nicht unkommentiert gelassen werden. Die erst im März 2013 erfolgte Einbringung resultiert maßgeblich aus den fehlenden Informationen seitens des Freistaates Thüringens über die Höhe der Schlüsselzuweisungen in 2013. Zur Erinnerung: Durch die von CDU-Finanzminister Voß vollzogene Reform des Kommunalen Finanzausgleichs herrschte bis weit ins Jahr 2013 bei vielen Gemeinden Unsicherheit darüber, wie viel Geld sie aus Erfurt erhalten werden. Dies führte zu erheblichen Verzögerungen bei der Aufstellung der Haushaltssatzungen nicht nur in der Stadt Altenburg. So hatten insgesamt 199 Städte und Gemeinden in Thüringen bis zum 31. Mai 2013 noch keinen beschlossenen Haushalt.

 

Schlussendlich ist auch die prekäre Finanzsituation der Städte und Gemeinden in Thüringen für die sich immer weiter verzögernde Haushaltsaufstellung verantwortlich. „Der von CDU-Finanzminister Voß reformierte Kommunale Finanzausgleich hat die Mehrheit der Kommunen massiv geschädigt. Die vom Finanzminister prognostizierten Steuereinnahmen der Kommunen waren in vielen Fällen vollkommen überzogen und haben so zu geringeren Zuweisungen des Landes geführt. Das rächt sich jetzt!" kritisiert Müller Teile der Reform. „Der Kommunale Finanzausgleich muss bereits 2015 einer erweiterten Überprüfung unterzogen werden und nicht erst im Jahr 2016. Bis dahin könnte es für die ein oder andere Kommune schon zu spät sein" fordert Müller ein Handeln des Finanzministers.

 

Torsten Rist
Stellv. Vorsitzender

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