Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose
Autor: Torsten RistZum 01.07.2019 konnte die Stadt Altenburg aufgrund des seit Januar 2019 geltenden Teilhabechancengesetzes die ersten Arbeitnehmer/innen einstellen. Diese werden zukünftig u.a. in den Bereichen der Grünanlagenpflege, Museen und im Hausmeisterbereich der Stadt Altenburg beschäftigt sein.
Die Fraktion SPD-Grüne im Altenburger Stadtrat freut sich darüber, dass nach dem Haushaltsbeschluss Ende Mai 2019 so schnell die Voraussetzungen für die Beschäftigung der vorher langzeitarbeitsarbeitslosen Menschen geschaffen wurden.
„Ziel des Gesetzes ist es, Langzeitarbeitslosen wieder eine Perspektive zur Teilhabe am Arbeitsmarkt zu eröffnen“ so Fraktionsvorsitzender Dr. Nikolaus Dorsch.
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Mit dem Teilhabechancengesetz werden Forderungen aus Politik und Sozialverbänden umgesetzt. U.a. die Reintegration von Personen mit einer längeren Dauer von Langzeitarbeitslosigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt soll besser unterstützt werden, indem die Möglichkeiten zur Förderung mit Lohnkostenzuschüssen erweitert werden. Es soll mehr finanzielle Anreize zur Einstellung von Langzeitarbeitslosen geben und somit Zugangshindernisse abgebaut werden. Dadurch soll einer weiteren Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit vorgebeugt werden.
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Hintergrund:
Teilhabe am Arbeitsmarkt
Durch das in § 16i SGB II neu geschaffene Instrument der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ können Arbeitgeber, die ein Beschäftigungsverhältnis mit langzeitarbeitslosen Grundsicherungsempfängern begründen, Lohnkostenzuschüsse erhalten. Die Zuschüsse betragen in den ersten beiden Jahren 100 Prozent und bemessen sich an der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Eine etwaige Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung einer höheren Vergütung, etwa durch Rechtsverordnung oder Tarifvertrag, bleibt aber bestehen. Die Förderung ist auf fünf Jahre angelegt, wobei die Förderhöhe sich ab dem 3. Jahr um jeweils zehn Prozent jährlich reduziert.
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Torsten Rist
stellv. Fraktionsvorsitzender