- Fehler
Nach Art. 92 Abs. 1 der Thüringer Verfassung und § 9 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung können Gemeindeneugliederungen vorgenommen werden, wenn Gründe des öffentlichen Wohls dafür oder zumindest nicht dagegen sprechen. Nach Ansicht der Vorstandsmitglieder wird dem öffentlichen Wohl im Gesetzesentwurf in jenen Fällen nicht entsprochen, in denen zentrale Orte durch Gemeindeneugliederungen betroffen sind und geschwächt werden. „Konkret sind nach unserer Auffassung die Neugliederungen um Arnstadt, Bad Salzungen und natürlich Altenburg bzw. Gößnitz rechtswidrig“ zählt Müller die Problemfälle auf. „Dass die Gemeindeneugliederungen im Umfeld dieser zentralen Orte überhaupt durch das Thüringer Innenministerium in das Gesetz aufgenommen wurden, ist schon absurd, blickt man auf die Diskussionen im Thüringer Landtag des letzten Jahres zurück.“ so Müller weiter. In der Beratung zu den Gemeindeneugliederungen des Jahres 2011 hatte der Thüringer Innenminister Jörg Geibert (CDU) zur Ablehnung des damals beabsichtigten Zusammenschlusses von Gleichamberg und Straufhain ausgeführt, dass eine Neugliederung landesplanerischen und raumordnerischen Zielsetzungen nicht zuwiderlaufen dürfe. Hierüber könne nach den Worten Geiberts auch kein Bürgerwille hinweghelfen. Im aktuellen Gesetzesentwurf geht das Thüringer Innenministerium nunmehr komplett entgegengesetzt vor, indem es den Bürgerwillen über das mit den landesplanerischen und raumordnerischen Zielsetzungen verfolgte öffentliche Wohl stellt. „Diese Vorgehensweise ist umso fragwürdiger, als das Thüringer Innenministerium in Einzelfällen explizit auf das Zuwiderlaufen von Landesplanung und Bürgerwille hinweist.“ bekräftigt Müller die Kritik. Der Vorstand der Altenburger Genossen möchte auf diesem Wege nochmals an die Landtagsabgeordneten appellieren den Gesetzesentwurf sorgfältig rechtlich zu prüfen und abzuwägen, ob die beabsichtigten Neugliederungen der langfristigen Entwicklung der betroffenen Regionen zuträglich sind. „Das ganze Dilemma um die Gemeindeneugliederungen hätten sich die Thüringer ersparen können, wären durch die damalige CDU-Alleinregierung klare und verbindliche Kriterien aufgestellt worden.“ so Müller abschließend.
Vorstand
SPD-Altenburg