Der Oberbürgermeister soll damit beauftragt werden zukünftig dem Stadtrat eine Entscheidungsvorlage mit der Zielsetzung vorzulegen, im Rahmen der Festsetzung der Hebesätze die Gesamtgrundsteuereinnahmen aufkommensneutral zu gestalten. Weiterhin wird die Beauftragung, unter Beachtung des Steuergeheimnisses, ergänzt, den Stadtrat regelmäßig - mindestens jedoch quartalsweise - über die Auswirkungen der Erhöhung der Grundsteuermessbeträge nach dem Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) im Vergleich zur bisherigen Rechtslage auf das Grundsteueraufkommen der Stadt Altenburg zu unterrichten und in Gestalt von Informationsvorlagen, beginnend im 1. Quartal 2023, Auskunft zu erteilen.
„Um eine klammheimliche Bereicherung der Stadt Altenburg zu verhindern, ist dies unbedingt notwendig, um die Eigentümer und Mieter nicht unnötig zu belasten. Nur mit der geforderten proaktiven Transparenz ist der Stadtrat in der Lage, rechtzeitig vor dem 01.01.2025 auf eine Anpassung der Hebesätze in der Stadt Altenburg hinzuwirken.“, so der stellv. Fraktionsvorsitzende Thomas Jäschke.
Fraktionsvorstand