Donnerstag, den 17. Juni 2021 um 19:47 Uhr

Wahlwerbesatzung wurde abgelehnt

Autor:  Administrator
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Heute wurde über eine Wahlwerbesatzung der Stadt Altenburg abgestimmt.
Eine Mehrheit hat den Antrag abgelehnt.

(https://www.altenburg.eu//sessionnet/bi/getfile.php?id=66665&type=do und https://www.altenburg.eu//sessionnet/bi/getfile.php?id=66942&type=do


Der Redebeitrag zur Einbringung durch unser Fraktionsmitglied Thomas Jäschke ist im Folgenden zu lesen:

(es gilt das gesprochene Wort)

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, werte Stadträtinnen und Stadträte,

mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag möchten wir eine bereits mindestens seit November 2019 im Stadtrat begonnene Thematik zu einem, aus unserer Sicht, positiven Ende bringen.

Im November 2019 hatte ein Einwohner die Thematik der Wahlplakatierung in der Einwohnerfragestunde aufgegriffen. Bereits wenige Monate später, im Februar 2020, wurde es durch den Einwohner noch einmal eingebracht.
Der Oberbürgermeister hatte damals, und ich zitiere aus dem Protokoll, darauf geäußert: „Es handelt sich um eine Satzung und um einen politischen Willensbildungsprozess, welcher im Hintergrund geklärt wird.“
Dem folgt nun ein von der Fraktion Die LINKE und der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die GRÜNEN eingebrachter Satzungsvorschlag einer Wahlwerbesatzung und fast 5 Stunden an Diskussionen in den Ausschüssen.

Der Oberbürgermeister hat mit „Altenburg 2030 – eine Vision“ seine Vorstellung der Stadt Altenburg präsentiert. Bestandteile dieser sind u.a. die Spielewelt, die Landesgartenschau, das Landestheater, der Schlossberg, die Innenstadt und das Areal am großen Teich. Allem gleich ist die positive Prägung des Altenburger Stadtbildes.
Durch die Stadtratsbeschlüsse der letzten Monate hat sich auch der Stadtrat diese Vision zu eigen gemacht. Gemeinschaftlich wird an der „Vision 2030“ gearbeitet.
Das Stadtbild muss für unsere Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Touristen attraktiv sein. Und das, aus meiner Sicht, das ganze Jahr über.

Gerade zu Wahlkampfzeiten, haben sich bei uns Wahlkämpfern, hier spreche ich bewusst aus den Erfahrungen der Einreichenden, die Bürgerinnen und Bürger über die massenhafte Plakatierung beschwert. Teilweise gab es Laternen, wo 8 Plakate hingen. Die Bürgerinnen und Bürger haben Unmut und Unverständnis darüber geäußert, dass durch die massive und zum Teil auch unzulässige Wahlwerbung nicht nur das Stadtbild verschlechtert wird, sondern auch eine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu beklagen ist.

Der vorliegende Entwurf einer Wahlwerbesatzung soll dies zukünftig regulieren.

Mit dem zu beschließenden Satzungsentwurf, sehen wir keine Nachteile für Wahlbewerber.
Im Gegenteil glauben wir, dass dadurch eine Chancengleichheit hergestellt wird. Und wir glauben auch, dass dadurch der Kontakt zwischen Politik und Bürgerinnen und Bürger größer werden kann.
Denn letztlich wird ein Plakat nicht die Fragen beantworten können, die vielleicht die oder den Einzelnen betrifft. Die Politikerinnen und Politiker selbst jedoch können das.
Und ich glaube, jeder, der schon einmal Wahlkampf betrieben hat wird den persönlichen Kontakt mehr schätzen.
Ich für meinen Teil bevorzuge das persönliche Gespräch auf jeden Fall und finde, dass es wert ist auch während der heißen Wahlkampfphase ein ordentliches Stadtbild zu haben, anstatt ein überbordendes Angebot an Wahlplakaten.

Vorausgesetzt der Vorschlag erhält eine Mehrheit, würde die Satzung bereits zu den Wahlen im September angewandt werden können.

Es wird vermutlich die Frage geben, darf man die Wahlwerbung einschränken. Hier möchte ich kurz aus der Ausarbeitung „Zulässigkeit und Grenzen von Wahlkampfbeschränkungen der Parteien“ (WD 3 - 3000 - 315/14) des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zitieren:

„Um eine wochenlange Verschandelung und Verschmutzung des Stadtbildes durch „wildes Plakatieren“ zu verhindern und um etwa einen besonders schützenswerten historischen Stadtkern von einer Sichtwerbung für Wahlzwecke gänzlich freizuhalten, können die Anzahl der Wahlplakate und deren Aufstellungsort von der zuständigen Behörde bestimmt werden.“
Also ja, es ist möglich.

In verschiedenen Gemeinden Thüringens ist man dazu übergegangen, durch verbindliche Regelungen die Wahlwerbung zu begrenzen. Die Stadt Altenburg wäre also kein Novum.
Die Einschränkungen müssen verhältnismäßig erfolgen, so dass das Recht der Parteien und Wählergruppierungen zur politischen Willensbildung sowie das Informationsrecht der Wählerinnen und Wähler nicht in Frage gestellt wird.
Unter Beachtung der zuvor genannten Grundsätze ist es möglich, die Wahlwerbung klar und deutlich zu regeln. Im Vorschlag der beiden Fraktionen wird auf eine Begrenzung der Wahlplakate auf 100 pro Listenvorschlag bei Wahlen orientiert. In den Ortsteilen wird die Zahl auf 10 Plakate pro Liste begrenzt.
Neben den klassischen Wahlen soll die Satzung aber auch die direkte Demokratie einbeziehen und bei den verschiedenen Stufen der Bürgerbeteiligung zur Geltung kommen. Somit würden wir auch der direkten Demokratie einen höheren Stellenwert beimessen. Bisher würde bei Werbung für Bürgerbegehren die normale Sondernutzungssatzung vollzogen werden. Das bedeutet, hier müssen die Einreichenden finanziell aufkommen, um für ihre Positionen Werbung machen zu können.

Im Satzungsvorschlag sind weitere Dinge geregelt, so der Ausschluss von Plakatierungen an bestimmten Orten. Bisher war das in den entsprechenden Bescheiden an die Parteien und Wählervereinigungen geregelt. Mit einer Satzung wird dieser Verfahrensweg transparenter und so nachvollziehbarer. Vor allem die gute Stube der Stadt – der Altenburger Markt – soll eine plakatfreie Zone werden.

Ein weiterer Punkt, den wir aus den Diskussionen im Ausschuss mitgenommen haben, ist die Begrenzung von 4 Plakaten pro Mast bzw. Straßenlaterne.
Es ist auch anzubringen, dass bis auf die Begrenzung in der Satzung Vieles niedergeschrieben ist, was bei einer Beantragung bisher im Bescheid stand. Jedoch wusste man dies dann immer erst konkret mit dem Bescheid. Und die Diskussionen in den Ausschüssen hat gezeigt, dass bei Wahlen in der Vergangenheit auch schon unterschiedliche Vorgaben existierten. So gab es Wahlen, wo der Hauptmarkt bei Wahlwerbung ausgenommen wurde. Spätere Wahlen hatten diese Beschränkung jedoch nicht. Mit einer beschlossenen Satzung ist dies verschriftlicht und jeder Wahlvorschlag weiß direkt schon, was bei der Plakatierung in der Wahlkampfphase möglich ist und was nicht. Dies ist auch ein großer Pluspunkt für Transparenz.

Es wird vermutlich das Argument geben, dass die Stadtverwaltung mehr zu tun hat. Und die Frage, wie sie es kontrollieren soll?
Hierzu möchte ich schon einmal vorab unsere Ansichten teilen. Ja, es ist richtig, dass die Verwaltung etwas mehr zu erledigen hat. Und zwar soll die Verwaltung den Wahlvorschlägen Aufkleber ausgeben, die dann die Antragsteller selbst auf die Plakate kleben. So, wie es bei jeder anderen kommerziellen Werbung ist.
Aber alles andere wird nicht mehr sein, als vorher. Denn auch bereits bei dem bisherigen Verfahren ist es so, dass die Verwaltung auf die Einhaltung der Ordnung und Sicherheit achten muss. Dies ist auch die Aufgabe einer Ordnungsbehörde.
Ich habe mir sagen lassen, dass das Ausgeben der Aufkleber nicht der enorm große Arbeitsaufwand darstellt.

Noch einmal zusammenfassend möchte ich für die einreichenden Fraktionen sagen, dass wir hier über eine Möglichkeit reden, dass sowohl die zur Wahl stehenden Personen eine einheitliche Richtlinie zur Wahlwerbung vorliegen haben, aber auch darüber, wie wir das Stadtbild während der Wahlen positiv beeinflussen wollen.
Eine übermäßige Anzahl an Plakaten während der heißen Wahlkampfphase wurde von Bürgerinnen und Bürger als negativ eingestuft. Sicherlich ist dies eine subjektive Meinung, aber dieser schließen wir uns an und wollen mit der vorliegenden Satzung ein wenig Abhilfe schaffen. Hinzu kommt aus unserer Sicht der Aspekt der zusätzlichen Umweltbelastung durch Wahlwerbung.
Sei es durch das Herstellen, Transportieren und Anbringen von Plakaten, aber auch durch das Entsorgen der Plakate nach dem Wahltag.
Die Idee der verbindlichen und transparenten Regelung der Wahlwerbung ist bereits zu früheren Zeiten entstanden, als die Bürgerinnen und Bürger darauf hinwiesen, dass Plakate zwar nützlich sein können, die eigentliche Werbung für Inhalte und Ziele politischer Parteien jedoch nicht durch massenhafte Plakate, sondern durch vielfältige Ansprache und Erkennbarkeit erreicht wird.

Als letzten Punkt möchten sich die beiden einreichenden Fraktionen ganz besonders für die konstruktiven Diskussionen bei allen Fraktionen des Stadtrates in den jeweiligen Ausschüssen bedanken.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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