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Begründet wird die späte Antragstellung mit der Erstellung des Jahresabschluss 2013, der die personellen Kräfte gebunden habe. Dass es sich hierbei lediglich um eine Schutzbehauptung der Landrätin handelt, liegt aus mehreren Gründen auf der Hand. So erschließt sich nicht, weshalb die Kämmerei des Landkreises, die bekanntlich die Jahresrechnung erstellt, plötzlich mit der Erstellung von Förderanträgen beschäftigt sein soll. Zudem können im laufenden Haushaltsjahr 2013 allenfalls Vorarbeiten für die Jahresrechnung erfolgen und diese noch nicht selbst erstellt werden, Zudem läuft für die Landrätin die Frist zur Erstellung der Jahresrechnung ohnehin erst am 30. April 2014 ab (§ 80 Abs. 2 ThürKO). All das lässt Zweifel an der Aussage der Landrätin aufkommen. Darüber hinaus zeichnet die Auskunft ein krudes Bild der thematischen Schwerpunktsetzung durch die Landrätin. So scheint es, als ob der Landrätin die (vermeintliche) Erstellung der Jahresrechnung weit wichtiger war, als das Wohl der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte der vom Hochwasser betroffenen Schulen und dies, obwohl die Landrätin selbst Lehrerin war und um die Bedeutung von guten Lern- und Lehrbedingungen wissen sollte.
Doch leider blieb es nicht nur bei dieser Fehleinschätzung. Denn eine der Fragen zielte darauf ab, zu erfahren, ob für die Aufbauhilfe Vorauszahlungen durch die Landrätin beantragt worden seien, um die Zeit bis zur endgültigen Förderzusage bereits mit Vorarbeiten in Gestalt von Planungsleistungen etc. effektiv zu nutzen. Die Antwort hierauf lautet, dass es keine Möglichkeit der Beantragung von Vorauszahlungen gäbe. Dies ist schlichtweg falsch. So weisen das Thüringer Finanzministerium und das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr daraufhin, dass Vorauszahlungen nach den allgemeinen Vorgaben für die Projektförderung möglich wären. Konkret wird dabei auf den Inhalt der Anlage 3 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 ThürLHO „Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk)" verwiesen. Diese sollte im Landratsamt und insbesondere der Landrätin bekannt sein, stattdessen herrscht offenkundig Unkenntnis.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Agieren der Landrätin bei der Beantragung der Aufbauhilfe mit der Note ungenügend zu bewerten ist. Das Ergebnis sind erheblich verlängerte Prozesse bei den notwendigen Vorarbeiten und der letztendlichen Beseitigung der Hochwasserschäden. So verwundert es nicht, dass die Landrätin in den Antworten unumwunden zugibt, dass eine endgültige Schadensbeseitigung erst im IV. Quartal 2016 (!!!) zu erwarten ist.
Um diese Erwartung nicht Realität werden zu lassen, fordere ich die Landrätin auf umgehend Vorauszahlungen für die bereits gestellten Förderanträge beim zuständigen Ministerium zu beantragen und dann schnellstmöglich in die Planungen zur Schadensbeseitigung einzusteigen.
Norman Müller
Landtagskandidat der SPD Thüringen